NWA bemängelt seit langem und wiederholt, dass der Reaktor Beznau 1 vier Ausserbetriebnahmekriterien erfüllt, und damit schon lange stillgelegt sein müsste:
1) Nicht erdbebensicher
2) Nicht flugzeugabsturzsicher
3) über den Grenzwert versprödeter Reaktordruckbehälter
4) Um 9,2 mm (von 30 mm) durchgerostetes Stahlcontainment

Foto: Auch in Fukushima hat die Sicherheitsbehörde jahrelang weggeschaut.
Zu Punkt 2 musste das ENSI nun endlich Stellung beziehen.
Selbstverständlich sind die alten Reaktoren Beznau 1 und 2 nicht flugzeugabsturzsicher.
Das sei aber in Ordnung, denn 1965, als der Beznau Reaktor 1 geplant wurde, war noch vor dem zivilen Düsenjetzeitalter.
Das ENSI argumentiert noch heute: Dass Beznau 1 und 2 nicht flugzeugabsturzsicher sind halten wir geheim, um die Terroristen nicht noch auf dumme Gedanken zu bringen!
Die Argumentation unserer Sicherheitsaufsichtbehörde ENSI ist haarsträubend!
Weil der Reaktor 1 die Anforderungen von 1965 einhält, macht es nichts, dass er es seither seit Jahrzehnten nicht mehr tut.
Es gibt wirklich keine wichtige Infrastruktur, und schon gar nicht keine gefährliche Infrastruktur in der Schweiz, die nicht die heutigen Sicherheitsanforderungen erfüllen muss.
Es soll mir doch einer ein einziges Beispiel bringen, wo eine Strassenbrücke, ein Flugzeug oder auch nur ein Auto betrieben werden darf, weil sie die Sicherheitsanforderungen von 1965 einhalten, aber die heutigen Anforderungen seit Jahrzehnten nicht mehr erfüllen.
Dass Beznau 1 und 2 die Sicherheitsvorgaben für ein 1’000-jährliches Erdeben nicht einhält, und das Stahlcontainment um 9,2 mm von 30 mm durchgerostet ist, hat der Bundesrat auf eine Interpellation von unserer Vizepräsidentin Florence Brenzikofer vor kurzem bestätigt.
Es ist eine äusserst unheimliche Situation, wo der Bundesrat und das ENSI unsere ärgsten Vorwürfe bestätigen…
… und Beznau 1 und 2 trotzdem ewig weiter betrieben werden dürfen.
Gemeinsames Interesse am Schutz sensibler Daten: Warum das ENSI zum terroristischen Flugzeugabsturz nur wenig sagen darf