Solar-Befreiung

Befreiung statt Blockierung der Photovoltaikanlagen

Das Bundesamt für Energie (BFE) bremst seit 2013 den Zubau von Photovoltaik (PV). Bei den anderen erneuerbaren Produktionsarten, die mit der KEV gefördert wurden und werden, will das BFE die Warteliste bis Ende 2016 bzw. 2017 abbauen. Bei der Photovoltaik nur bis zum 30. Juni 2012.

Die Probleme:

Probleme 1:
Im Vertrauen auf die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wurden in der Schweiz seit 2009 tausende neue Photovoltaikanlagen gebaut. Weil sich aber viel mehr Anlagen bei der KEV angemeldet hatten, als vom Bundesamt für Energie (BFE) Freigaben für die KEV vergeben wurde, gab es eine immer längere Warteliste von angemeldeten Anlagen, die noch nicht von der KEV profitieren konnten.

Problem 2:
Obwohl genügend Geld im KEV Fonds vorhanden war, hat das BFE die Freigaben von Beiträgen an Photovoltaik-Anlagen in der KEV jährlich gesenkt:

2014 165 MW
2015 100 MW
2016 50 MW
2017 0 MW

Damit wurde die Warteliste für PV Anlagen immer länger statt kürzer.

Das wurde zu einem Problem für die Besitzer dieser bereits gebauten PV-Anlagen, die nicht in die KEV kommen: Er oder sie kann weder die Investition amortisieren oder verzinsen, meist werden nicht einmal die Betriebskosten gedeckt. Die negative Wirkung der Politik des BFE ist nun auch in der Statistik gut sichtbar: Während der Zubau von Photovoltaik weltweit exponentiell steigt, sinkt er in der Schweiz seit 2013.

Problem 3:
Nach der Abstimmung hat dasselbe BFE beschlossen, die PV Warteliste nur bis Mitte 2012 abzubauen. Dies, ohne dass die rechtliche Grundlage geändert hatte. Ganze 940 PV-Anlagen sollen noch bis 2022 in die KEV kommen. Das heisst, dass über 15’000 gebaute PV Anlagen, die fest mit der Unterstützung durch die KEV gerechnet hatten, ins Nichts fallen. Oder nur auf die neue Einmalvergütung hoffen dürfen.

Die Lösungen:

Lösung 1:
Weil schon 2012 klar wurde, dass mehr Geld gebraucht wird, wurde mit der parlamentarischen Initiative 12.400 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates eine höhere KEV-Abgabe beschlossen und mit einer Verdreifachung der Freigaben von PV-Anlagen in die KEV. Konkret sollten nicht mehr nur 50 MW Photovoltaik-Anlagen pro Jahr freigegeben werden, sondern 150 MW jährlich ansteigend. Darum stand im Energiegesetz ab 01.01.2014: „Die periodischen Zubaumengen für die Photovoltaik sind für die Jahre 2014 bis 2016 so festzulegen, dass sie kontinuierlich erhöht werden können.“

Lösung 2:
Mit der Energiestrategie 2050 hätten wieder viel mehr PV Anlagen freigegeben werden können. Das BFE schrieb vor der Abstimmung zur Energiestrategie 2050, in der Vernehmlassung zu den Verordnungen zur ES 2050, dass mit der Variante A die PV-Warteliste bis Ende 2014 abgebaut werden könne. Erwartet wurde eigentlich ein Abbau der PV Warteliste bis Anmeldedatum Ende 2016.

Keine Lösung 3:
Das Konzept der Einmalvergütungen macht nur bei neuen PV-Anlagen Sinn, und auch dort nur kombiniert mit einer Eigenverbrauchslösung, also grundsätzlich bei kleineren Anlagen. Aber bei den teureren alten Anlagen, die nur im Vertrauen auf die KEV gebaut wurden, bringt die Einmalvergütung wenig.
Wer eine 2012er oder 2013er PV Anlage hat, dem hilft auch ein Beitrag von 30% der Investitionskosten nur begrenzt, der irgendwann in zweieinhalb bis sechs Jahren ausbezahlt wird. Seine oder ihre PV Anlage läuft mit Verlust, wenn sie vom Netzbetreiber nur 4 bis 8 Rp/kWh für den Solarstrom erhält, wenn es 36 Rp/kWh sein müssten. Eine Bankfinanzierung kann nicht verzinst und amortisiert werden. Bei einer typischen Anlage von 2012 können so nicht einmal die Betriebskosten gedeckt werden.

Ungleichbehandlung zwischen PV und allen anderen erneuerbaren Produktionsarten

Das BFE hat im November 2017 beschlossen, die Wartelisten für bei der KEV angemeldete Anlagen mit Wasserkraft, Windkraft oder Biomasse bis Ende 2016 bzw. Ende 2017 abzubauen. Gleichzeitig sollte die Warteliste für die Photovoltaik nur bis zum 30.06.2012 abgebaut werden. Diese unglaubliche Benachteiligung der PV ohne rechtliche Grundlage oder politischen Auftrag ist aus Sicht von NWA und unseren verbündeten Organisationen die reine Willkür des BFE.
Das Vorgehen macht auch wirtschaftlich keinen Sinn, denn die Vergütung von neuen PV-Anlagen ist tiefer als jene von Windkraft, Kleinwasserkraft oder Biomasse. Das BFE blockiert also nur den Zubau der Produktionsart, die am schnellsten zugebaut werden kann.

Das Hauptargument des BFE lautet: Zuwenig Geld!

Ist denn wirklich kein Geld vorhanden? Im Gegenteil! In den vier KEV Fonds lag Ende 2016 eine halbe Milliarde Franken ungenutzt herum.

Die vier Fonds enthielten Ende 2016:

Wettbewerbliche Ausschreibungen 118.5 Mio. CHF
Renaturierungen Gewässer 238.3 Mio. CHF
Geothermie 117.3 Mio CHF
KEV 11.0 Mio. CHF

Diese Reserven machen teilweise Sinn, um künftigen Verpflichtungen nachkommen zu können. Aber zur Zeit wächst der Geldberg nur, und das Geld wird zuwenig für den Sinn der KEV ausgegeben, die Förderung der erneuerbaren Stromproduktion. Die zu grossen Reserven werden noch grösser. Die Reserven für die Geothermie und die Renaturierungen sind sind beide rund zehnmal höher, als was in den nächsten fünf Jahren ausgegeben werden kann.
Das neue Recht macht das Verwenden überschüssiger Gelder einfacher, denn es gibt seit 01.01.2018 nur noch einen KEV Fonds, in dem das Geld frei zwischen den Verwendungszwecken hin und her geschoben werden kann.

Noch mehr Geld aus der überflüssigen Marktprämie für bestehende Grosswasserkraft

Bei den 110 Mio. CHF Marktprämie, die jährlich für die bestehende Grosswasserkraft vorgesehen waren zeigt sich, dass die kaum abgeholt werden. Von drei EVUs wissen wir, dass die Strompreise zu hoch sind, die Wasserkraftwerke zu rentabel, um diese Marktprämie zu beantragen. Nur von Alpiq und Axpo ist bekannt, dass sie überhaupt die Marktprämie beantragt haben. Das heisst, auch von diesen nicht ausgegebenen Geldern der Marktprämie gibts noch mehr voriges Geld in den KEV Fonds.

Bruch von Treu und Glauben

Der Abbau der PV Warteliste nur bis zum 30. Juni 2012 ist ein Bruch von Treu und Glauben, weil stets die KEV in Aussicht gestellt wurde, es weicht von der vorherigen BFE Kommunikation ab (siehe gesonderte Dokumentation), es entspricht nicht dem geltenden Recht und ist auch nicht mit knappen Mitteln des KEV Fonds erklärbar.

Bescheidene Solar-Befreiungspetition

Wir wollen, dass die PV gleich behandelt wird wie die anderen Produktionsarten in der KEV. Konservativ wie NWA Schweiz ist, greifen wir mit unserer Petition die bestehende halbe Milliarde Franken Reserven im KEV Fonds nicht an. Wir möchten nur das darüberliegende überschüssige Geld verwenden für den PV-Wartelistenabbau, und damit für die Gleichbehandlung der Photovoltaik mit allen anderen Produktionsarten in der KEV:

„Falls im KEV-Fonds am Ende eines Jahres die Reserve für alle Verwendungszwecke den Betrag von einer halben Milliarde Franken übertrifft, soll der darüberliegende Betrag im Folgejahr vollumfänglich für den Abbau der Wartelisten der PV-Anlagen verwendet werden, bis die PV-Warteliste gleich weit abgebaut ist wie die Warteliste der anderen Produktionsarten (Windkraft, Wasserkraft und Biomasse).“

Einreichung der Petition

Die Petition wurde am 29.11.2018 von Christoph Arndt, Bastien Girod, Beat Jans und Peter Stutz an Herrn Leuenberger von der Bundeskanzlei übergeben. Die Bundeskanzlei übermittelt nun den Text der Petititon und die Anzahl der Unterschriften dem zuständigen Departement UVEK. Insgesamt haben wir 2’027 Unterschriften (physisch und online) eingereicht.


Photo: Pascal Staedeli

Dokumente & Weitere Informationen:

Kurzerklärung zur Solar-Befreiungskampagne (31.10.2018)
Beispiele Fabrik und Stall (31.10.2018)
Unterschriftenbogen Solar-Befreiungspetition (16.10.2018)
Dokumentation der Aussagen zum KEV Wartelistenabbau (25.05.2018)