Experte rechnet mit massiv höheren Entsorgungskosten

Schritt für Schritt will die Schweiz ihre Atomkraftwerke stilllegen. Als erstes wird im kommenden Dezember das AKW Mühleberg vom Netz genommen. Was bleibt sind radioaktive Abfälle, deren Beseitigung Milliarden kosten wird. Milliarden, die gemäss Gesetz die AKW-Betreiber berappen sollen, es gilt das Verursacherprinzip. Seit Jahren bezahlen die Betreiber der fünf Schweizer Atomkraftwerke deshalb in den sogenannten Entsorgungsfonds ein.

Ein Oxford-Forscher hält die Berechnungen des Bundes jedoch für unrealistisch. Das zuständige Bundesamt zeigt sich überrascht.

Experte rechnet mit massiv höheren Entsorgungskosten (veröffentlicht am Mittwoch, 19. Dezember 2018 auf srf.ch)

Replik zu „Von wegen Stromflut: Die Schweiz steuert auf einen Engpass zu“ von Peter Morf

Im Tagesanzeiger ist ein peinlicher Artikel erschienen, der die Stromlücke, welche seit ihrer Erfindung zur Anpreisung von AKWs im Jahr 1956 nie eingetreten ist, wieder zum Leben erweckt.

Das Bundesamt unterstellt in seiner Studie, dass die Schweiz jederzeit die benötigte Menge Strom importieren kann. Das ist eine kühne Annahme.

Nein, tut es nicht. Eine frei erfundene Lüge von Peter Morf, die Studie rechnet mit Beschränkungen.

Zudem geht es von viel zu optimistischen Annahmen betreffend Verbrauch und Produktion aus.

Nochmals eine Lüge von Peter Morf. In der Studie werden sehr unterschiedliche Szenarien berechnet. In allen entsteht kein Versorgungsproblem.

Die Beruhigung weicht grosser Sorge.

Tatah! Dramatische Musik, es wird still und dunkel im Kinosaal, die Haare stellen sich auf …

Die ES2050 unterstellt einen erheblichen Rückgang des Stromverbrauchs. Die Zahlen sehen anders aus: Der Stromverbrauch ist im Trend steigend, und die Nachfrage wird weiter wachsen.

Die dritte Lüge. Der Richtwert der ES 2050 für den Stromverbrauch pro Kopf liegt bei minus 3% bis 2020, 2017 lagen wir bereits bei minus 5%.

Ende 2019 wird das Kernkraftwerk Mühleberg vom Netz gehen. Um 2030 werden Beznau I und II folgen.

Da hat mir aber der Georg Schwarz vom ENSI versichert, dass Beznau 1 sicher nicht länger als bis 2022 laufen werde.

Der wegfallende Atomstrom soll gemäss der ES2050 durch die mit Subventionen geförderten neuen erneuerbaren Energieträger ersetzt werden.

Teilweise falsch. Ein grosser Teil des Stroms soll durch Wasserkraft ersetzt werden. Zudem wurde das Eigenverbrauchsmodell bei PV-Anlagen ja genau deswegen eingeführt, und diese Anlagen nicht mehr subventionieren zu müssen.

Gemessen an den Zielwerten für 2050 fällt eine Standortbestimmung jedoch ernüchternd aus. Auf Basis der Gesamtenergiestatistik 2017 erreichte die Produktion von Strom aus Photovoltaik erst 12% des Zielwertes.

Eine ganz, ganz dreiste Lüge! Der hier anzuwendende Zielwert der ES 2050 ist jener aus der Botschaft des Bundesrates an das Parlament zur ES 2050. Dort drin steht das Ziel von 1’260 GWh PV im 2020, wo es 2017 schon 1’683 GWh waren. Auch mit nur 300 MW Zubau pro Jahr werden es 2020 2’600 GWh Solarstrom sein. Zielerreichungsgrad 206%! Das ist 17mal mehr als 12%!

Die Produktionsziele der ES2050 werden insgesamt nicht erreicht. Das gilt auch für den vorgesehenen Ausbau der Wasserkraft – ihr Potenzial ist weitgehend erschöpft.

Zweimal gelogen. Peter Morf hat absolut keine Quellen und lügt einfach so in den luftleeren Raum hinein. Der reale Zubau von Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft liegt über den Zielwerten der ES 2050. Die Windkraft liegt deutlich darunter und holt erst seit 2018 langsam auf. Dass die Geothermie in der Schweiz jemals Strom produzieren wird hat niemand Zurechnungsfähiger jemals behauptet. In allen Publikationen der Grünen Schweiz seit 2012 wird mit einem Geothermieanteil von Null gerechnet.

Der importierte Strom kommt entweder aus französischen Kernkraftwerken oder aus deutschen Kohlekraftwerken.

Unfassbar, schon wieder ein fette Lüge! Sie wird auch nicht wahrer wenn man sie wiederholt. Nur bei Frankreich kann man mit 80% Atomstrom rechnen. In Deutschland nur mit einem Kohlestromanteil von unter 40%. Der Rest und alles was aus Oesterreich ist erneuerbar. Aus Italien mehrheitlich auch, da gibts natürlich auch noch etwas Gasstrom.

Die bestehenden langfristigen Lieferverträge mit Frankreich laufen in den kommenden Jahren kontinuierlich aus. Zudem will Frankreich die ältesten Werke, Fessenheim und Bugey, bald stilllegen – von beiden bezieht die Schweiz Strom.

Genau, und danach wird an der Grenze der Schieber geschoben und wir kriegen keinen Strom mehr. Für wie blöd will uns Peter Morf verkaufen?

Mittelfristig drohen Frankreich wie auch Deutschland auf Stromimporte angewiesen zu sein. Die Schweiz würde ihre Lieferanten verlieren.

Eine fette Lüge. Frankreich wird gemäss Studie Blackouts haben und muss wie jetzt schon jeden Winter massiv Strom aus den Nachbarländern importieren, vor allem aus Deutschland und der Schweiz. Deutschland ist und bleibt der grösste Stromexporteur Europas, das blanke Gegenteil von „droht auf Stromimporte angewiesen zu sein.“


Die Gefahr eines Stromausfalls ist im Atomland Frankreich gross und wird noch grösser. In der Schweiz bleibt sie bei Null.

Die Voraussetzung für genügend Importmöglichkeiten der Schweiz ist letztlich ein Stromabkommen mit der EU.

Falsch. Eine Erfindung von Peter Morf. Die Strombranche würde einfach gerne das bestehende Abkommen verbessern, aus wirtschaftlichen Gründen.

Wenn in Dunkelflauten weder Wind- noch Photovoltaikanlagen produzieren, müssen Backup-Kapazitäten bereitstehen, die sofort zugeschaltet werden können – sonst droht ein Netzzusammenbruch. Wenn Stromimporte schwierig werden, bleibt nur der Rückgriff auf Gaskraftwerke.

So ein Unsinn! Längst widerlegte Atompropoganda! Kein Schweizer Stromversorger würde so einen Unsinn behaupten! Die Regelleistung unserer Wasserkraft ist höher als der höchste Stromverbrauch. Unsere Wasserkraft kann jederzeit jede Verbrauchsspitze abdecken. Der Bedarf für neue Gaskraftwerke ist gleich Null.

Wenn Stromimporte schwierig werden, bleibt nur der Rückgriff auf Gaskraftwerke.

Tatah! Da hender de Dräck! Nein, man kann den Peter Morf kein Gramm ernst nehmen.

Damit dürfte der Druck gross werden, dass der Staat Gaskraftwerke als Notlösung baut oder subventioniert. Somit wäre dann die Planwirtschaft in der Energieversorgung komplett.

In Ihren Träumen, Peter Morf!

Zudem ist die Stromversorgung gefährdet, die Strompreise steigen massiv, der CO2 wächst.

Jöh! Ich möchte dem CO2 gerne beim wachsen zusehen!

Peter Stutz (Co-Präsident NWA Schweiz)

Von wegen Stromflut: Die Schweiz steuert auf einen Engpass zu (als PDF)
Von wegen Stromflut: Die Schweiz steuert auf einen Engpass zu (veröffentlicht am Mi, 21. November 2018 auf tagesanzeiger.ch)

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Beiträge in den Entsorgungsfonds sind 17mal zu tief

Der Bund hat die Ämterkonsultation zur Revision der Verordnung für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds gestartet. Darin werden die Weichen gestellt, wie in Zukunft das Geld für die Stilllegung und Entsorgung unserer AKWs angespart wird, und wie diese Fonds geleitet werden. Dabei sollen wider besserem Wissen massiv zu tiefe Beiträge festgelegt werden.

Die Mittel in beiden Fonds sind 2017 wieder angewachsen. Im Stilllegungsfonds liegen 2’493 Mio. CHF, im Entsorgungsfonds 5’329 Mio. CHF. Positiv betrachtet: Das ist soviel wie noch nie! Etwas realistischer betrachtet: Da fehlen noch 1’286 Mio. CHF im Stilllegungsfonds und 15’473 Mio. CHF im Entsorgungsfonds. Total fehlen 16’759 Mio. CHF.

Jetzt gibt es in der geltenden Verordnung zu den beiden Fonds eine Definition der Mechanismen, wie das fehlende Geld zusammenkommen soll, bis es gebraucht wird.

Zuerst einmal die Annahme, wie lange ein AKW laufen wird, bis es stillgelegt wird.
Je weiter die Stilllegung in die Zukunft verlegt wird, desto weniger muss man pro Jahr in die Fonds einzahlen.

Ursprünglich wurden die drei AKW Beznau 1, Beznau 2 und Mühleberg für eine Betriebsdauer von 30 Jahren gebaut. Schon in den Neunziger Jahren wurde diese Betriebsdauer für die Berechnung der Einzahlungen in die Fonds auf 40 Jahre verlängert. Die Bundesräte Merz und Blocher haben es dann fertiggebracht, die Betriebsdauer auf 50 Jahre zu verlängern, und durchgesetzt, dass den AKW Betreibern 2008 55 Mio. CHF aus dem Entsorgungsfonds und 15 Mio. CHF aus dem Stilllegungsfonds zurückbezahlt wurden. Weil sie wegen der rechnerischen Verlängerung der Betriebsdauer plötzlich „zuviel“ einbezahlt hatten.

Alpiq und Axpo fordern nun seit Jahren, diese Betriebsdauer nochmals auf 60 Jahre zu verlängern, dann hätten sie schon wieder „zuviel“ einbezahlt, und müssten pro Jahr weniger einzahlen.

Im Anhang 1 der Verordnung wurden dann die weiteren Steuerfaktoren festgelegt: Es wird mit einer Anlagerendite von 3,5% gerechnet, und mit einer Kostensteigerung von 1,5% pro Jahr.

Die erste Zahl kann man gelten lassen, denn die Rendite auf den Geldern im Fonds lag in den letzten 15 Jahren tatsächlich bei 3,9%. Das grosse Problem ist die zweite Zahl. Die Kostensteigerung lag in den letzten 16 Jahre real bei 4,3%, nicht 1,5%. Diese 1,5% sind eine politische Zahl, um die Betreiber der AKWs zu schonen.

Nach Fukushima kam der Bundesrat 2015 auf die Idee, einen Sicherheitszuschlag von 30% einzubauen, um die Risiken der Kostensteigerung abzufedern. Die AKW-Betreiber klagten dagegen. Das Bundesgericht gab dem Bunderat recht:

Die 30% Sicherheitszuschlag sind gerechfertigt. Das gilt für die Jahre 2015 und 2016.

Für 2017 hat die Leitung der Fonds bereits wieder dreimal tiefere Beiträge in die Fonds verfügt, weil die Kosten 2 Milliarden CHF gestiegen seien. Total unlogisch. Aber verständlich wenn man bedenkt, dass die AKW-Betreiber die Fonds steuern.

Pro Jahr sollen nur noch 53 Mio. CHF in den Entsorgungsfonds eingezahlt werden. Dabei müssten das, bei einem Zeitraum von 20 Jahren und den 1,5% Kostensteigerung der Verordnung, 464 Mio. CHF zu Beginn bis 616 Mio. CHF am Ende dieser 20 Jahre sein.
Bei Anwendung der korrekten 4,5% Kostensteigerung sind es gar 928 Mio. CHF zu Beginn bis 2142 Mio. CHF am Ende dieser 20 Jahre.

Die Verfügung der STENFO-Leitung vom Dezember 2017 liegt also um den Faktor 17 zu tief.

In der neuen Verordnung zu den Fonds soll nun der Sicherheitszuschlag wieder gestrichen werden, da läuft ein politisches Powerplay der AKW-Betreiber.
Aktuell dreht sich die Diskussion um diese Sicherheitzuschläge: 30%? 12%? 5%? Gar keine?

Dabei geht vergessen, dass diese Sicherheitszuschläge nur ein Flick waren, um die falschen 1,5% Kostensteigerung in der Berechnungsformel zu korrigieren.
Besser wäre es, man würde von Anfang an den korrekte Kostensteigerung von 4,5% in die Formal aufnehmen.

Das klingt einfach, hätte aber gigantische Auswirkungen. Die AKW Betreiber müssten bei den korrekten 4,5% Kostensteigerung dreimal höhere Beiträge einzahlen als bei den falschen 1,5%, die bisher galten.

Die KK Leibstadt AG und die KK Gösgen AG müssten ihre Bilanz deponieren und gingen Konkurs, oder müssten von den Eigentümern gerettet werden. Dasselbe würde gleich noch mit Alpiq und Axpo passieren. Dem sagt man Sachzwang: „Achtung, wenn ihr Politiker die Frechheit hättet, die Kostensteigerung korrekt in die Berechnung einzubeziehen, dann gehen obige vier Firmen in Konkurs, und ihr dürft sie dann mit rund 10 Milliarden CHF retten. Wollt ihr das?“

Und der bürgerliche Politiker stammelt: „Nein lieber nicht. Verschieben wir das Problem mithilfe einer falschen Berechnung einfach in die ferne Zukunft. Dann sind andere zuständig.“

Peter Stutz (Co-Präsident NWA Schweiz)

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Quellen:
Jahresbericht Stilllegungsfonds & Entsorgungsfonds 2017
Berechnungen (Grafiken) von Peter Stutz (14.10.2018)

Renaissance der Windkraft in der Schweiz

Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 harzt. Leider.

Das Bundesamt für Energie BFE blockiert eigenmächtig den Abbau der Warteliste der Solaranlagen, die auf die kostendeckende Einspeisevergütung KEV warten. Darum haben wir als NWA die Solar-Befreiungspetition gestartet, die wir am 29.11.2018 einreichen werden.

Bei der Windenergie lief in der Schweiz fast gar nichts mehr. Ihr Anteil an der Stromproduktion lag 2017 bei erbärmlichen 0.23% der Landesproduktion, gegenüber immerhin 3% Solarstrom. Windstrom wäre aber ganz wichtig für die Schweiz, weil wir nach dem Abschalten der AKW tatsächlich eine Schwäche in der Winterstromproduktion haben werden. Diese könnte mit Windstrom behoben werden, der vor allem im Winter produziert wird. Im letzten halben Jahr gab es nun aber vermehrt Anzeichen, dass sich die Windenergie in der Schweiz langsam erholt.

Windparkprojekt auf dem Grenchenberg einen Schritt weiter

Der nationale und der kantonale Vogelschutz ist vor dem Solothurner Verwaltungsgericht abgeblitzt: Ihre Beschwerde gegen das Windparkprojekt auf dem Grenchenberg ist abgewiesen worden. Ihre Anliegen seien umfassend berücksichtigt worden. Nicht genug damit: Der Schweizer Vogelschutz SVS und der Vogelschutzverband des Kantons Solothurn müssen nicht nur die Verfahrenskosten vor Verwaltungsgericht von 5‘000 CHF übernehmen, sondern den projektführenden Städtischen Werken Grenchen (SWG) für deren Aufwendungen und Verfahrensauslagen eine Entschädigung von 30’000 CHF bezahlen.

Der Gotthard-Windpark wird gebaut

Die Tessiner Regierung gibt grünes Licht für den Bau des Windprojektes am Gotthard. Sie hat eine Einsprache der Società Ticinese Arte e Natura (STAN), die Tessiner Heimatschutzvereinigung, gegen die am 9. Juni erteilte Baubewilligung für das Projekt abgewiesen. Im Rahmen des Windparkprojekts sollen fünf Windenergieanlagen auf dem Gotthardpass aufgestellt werden. Die Gesamtleistung des Windparks wird auf 11.5 MW und die jährliche Produktion auf ca. 20 Mio. Kilowattstunden geschätzt. Damit wird der Gotthard-Windpark den Strombedarf von über 6000 energieeffizienten Haushalten abdecken können, was den Bedarf in den Bezirken Leventina und Blenio sogar übersteigt. Der Tessiner Heimatschutz verzichtet auf einen Weiterzug des Verfahrens. Die Windenergieanlagen können somit gebaut werden.

Peter Stutz (Co-Präsident NWA Schweiz)

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Quellen:
Suisse Eole
http://www.suisse-eole.ch/de/news/2018/8/31/gotthard-windpark-nimmt-weitere-hurde-tessiner-regierung-weist-beschwerde-von-heimatschutz-ab-282/
http://www.suisse-eole.ch/de/news/2018/10/1/windparkprojekt-grenchenberg-verwaltungsgericht-stuft-vogel-und-fledermausschutz-als-erfullt-ein-287/
http://www.suisse-eole.ch/de/news/2018/10/5/grunes-licht-fur-windpark-gotthard-der-tessiner-heimatschutz-verzichtet-auf-gang-vor-verwaltungs-und-bundesgericht-289/

Solothurner Zeitung
https://www.solothurnerzeitung.ch/solothurn/kanton-solothurn/vogelschuetzer-abgeblitzt-windparkprojekt-auf-dem-grenchenberg-einen-schritt-weiter-133510560

Tessiner Elektrizitätsgesellschaft AET
https://www.aet.ch/DE/Parco-eolico-del-San-Gottardo-a9c8fd00#.W-vm3eYnbMV

Die Schweiz hinkt beim Solarstrom hinterher

Das Bundesamt für Energie (BFE) bremst seit 2013 den Zubau von Photovoltaik (PV). Wir haben in unserer Solar-Befreiungskampagne ausführlich darüber informiert.

Heute Berichtet der Blick im Interview mit NWA Schweiz Co-Präsident Peter Stutz zum Thema.

Hinweisen möchten wir in diesem Zuge auf die zwei wesentlichen Unwahrheiten des BFE:

1. Im Gegensatz zu den heutigen Aussagen hat das BFE 2016 in der Beratung der ES 2050 im Parlament schriftlich festgehalten, dass die PV-Warteliste bis mindestens Ende 2012 abgebaut wird. (Siehe Bild: Folie vom BFE an das Parlament)

2. Wieder wird, wie auch im Blick Artikel, mit „zu wenig Geld“ argumentiert. Ende 2017 lagen 651.62 Mio. CHF im KEV-Fonds, Ende 2018 werden es ca. 800 Mio. bis 1’000 Mio. CHF sein. Die zuständigen BFE Mitarbeiter äußerten sich am Telefon allerdings ganz anders: „Das Geld sei kein Problem, die Geschäftsleitung will es einfach nicht.“

Wenn Ihr uns im Kampf gegen diese willkürliche Politik unterstützen wollt, dann unterschreibt doch noch rasch unsere Petition.

HURRY UP: Am 29.11.2018 ist der Termin zur Einreichung.