Leise bröckelt der Stahl…

Die Reaktoren Beznau 1 und 2 wurden für eine Betriebsdauer von 30 Jahren geplant, mit der Option, sie auf 40 Jahre zu verlängern, falls rentabel und sicher.
 
Man darf nicht vergessen, dass man 1969 noch nicht viel von der Alterung von Stahl unter Neutronenbeschuss in einem Reaktor wusste. Da Ingenieure manchmal gute Ideen haben, haben sie 1969 einige Stücke Stahl in der Qualität der Wände des Reaktordruckbehälters in den Reaktor gehängt, um zu sehen, wie schnell der Stahl versprödet. Damit man den Reaktor stilllegen konnte, wenn diese zu stark versprödet würden. So wollte man auf der sicheren Seite sein in der Frage, ob man den Reaktor 30 Jahre, oder allenfalls doch 40 Jahre lang betreiben konnte.
Eine wirklich gute Idee!
 
2009, nach den maximal möglichen 40 Betriebsjahren, wurde das letzte Referenzstück Stahl im Reaktor 1 entfernt. Die Sprödbruchreferenztemperatur, die angibt wie spröde der Stahl ist, muss möglichst tief liegen. Der Stahl erreichte in der bruchmechanischen Prüfung eine Sprödbruchreferenztemperatur von 89 Grad, der Grenzwert in der geltenden Ausserbetriebnahmeverordnung liegt bei 93 Grad.
 
Der Stahl vom Reaktordruckbehälter von Beznau 1 lag 2009 sehr knapp unter dem Grenzwert für die Ausserbetriebnahme.
 
Die nächsten Prüfungen konnten nicht mehr auf ein Prüfstück aus dem Reaktor zurückgreifen, weil es keine Prüfstücke mehr gab, weil niemand mit einer Betriebsdauer von mehr als 40 Jahren gerechnet hatte.
 
Darum wurde ab 2010 die Sprödigkeit nicht mehr gemessen, sondern berechnet. Und siehe da: Der Grenzwert wurde überschritten. Laut den Berechnungen des ENSI, siehe untenstehende Tabelle des ENSI, erreichte die Innenwand des Schmiederings C im Reaktordruckbehälter von Beznau 1 bereits nach 36 Betriebsjahren den Grenzwert von 93 Grad. Nach 45 Betriebsjahren werden 95 Grad erreicht, nach 54 Betriebsjahren 96 Grad. Aber so lange dürfte Beznau 1 gar nicht betrieben werden, denn laut Wortlaut der Verordnung muss er aber Erreichen des Grenzwertes von 93 Grad, also ab dem Jahr 2006, „unverzüglich ausser Betrieb genommen werden“.
Das ENSI tat dann hochoffiziell das, was eine staatliche Aufsicht niemals tun darf: Es ergriff für die Axpo Partei, und änderte die Berechnungsmethode. Mit der neuen Berechnungsmethode des ENSI von 2012 lag die Sprödbruchreferenztemperatur unter dem 2009 gemessenen Wert, unter den 2010 berechneten Werten, und das ENSI attestierte der Axpo, dass Beznau 1 unbegrenzt weiterlaufen dürfe.
Das ENSI sagt nun, Beznau 1 müsse erst ausser Betrieb genommen werden, wenn die Sprödbruchreferenztemperatur in einem Viertel Wanddicke erreicht wird, nicht, wenn sie auf der Innenwand überschritten wird. Selbst wenn „in einem Viertel Wandstärke“ gilt, wird dort gemäss der ENSI Tabelle von 2010 nach 54 Betriebsjahren der Grenzwert von 93 Grad erreicht. Länger als bis 2023 dürfte Beznau 1 auch nach dieser Argumentation nicht betrieben werden. Wobei der Grenzwert von 93 Grad nur gilt, wenn keine weiteren Schwächen im Stahl vorhanden sind, was aber hier nachgewiesernermassen durch die tausenden sandgefüllten Blasen nicht gegeben ist.
Bei der Präsentation des ENSI im März 2018, als es die Wiederinbetriebnahme von Beznau 1 nach drei Jahren Stillstand genehmigt hatte, wusste man:
 
1) Der Grenzwert der Sprödbruchreferenztemperatur von 93 Grad wurde bereits 2006 in der Innenwand erreicht oder überschritten, gemäss Angaben des ENSI, siehe Tabelle. Seither versprödete der Stahl durch Neutronenbeschuss weiter.
2) Die Sprödigkeit des Stahl verbessert sich nicht, wenn man einfach die Berechnungsmethode ändert. Es widerspricht allen Grundsätzen der Ingenieurwissenschaften anzunehmen, dass wenn 2009 in einer bruchmechanischen Prüfung 89 Grad erreicht wurden, man nun annehmen darf, dass sich das sich nach weiteren 11 Jahren Neutronenversprödung verbessert hat. Das ist im Wortsinn Aberglaube.
 
3) Zusätzlich wusste man, dass im Stahl des Reaktors unzählige Blasen mit Sandfüllung existierten, über 900 Blasen in der Grösse von 5 mm und grösser, einige tausend Blasen mit unter 5 mm Grösse. Dadurch wurde die Stabilität des Stahls weiter geschwächt.
4) Nimmt man 1), 2) und 3) zusammen, ist heute sicher, dass der Reaktordruckbehälter die in der Ausserbetriebnahmeverordnung geforderte Festigkeit nicht mehr hat. Beznau 1 läuft mit dem Segen des ENSI illegal.
 
5) Gegen den illegalen Weiterbetrieb des Reaktors Beznau 1 hat bis heute niemand geklagt.