Wir hätten da noch einige Fragen zum uralten AKW Beznau!

Unsere Vizepräsidentin Florence Brenzikofer hat in der Sondersession des Nationalrates eine Interpellation mit vier Fragen zur Sicherheit des Betriebes des AKWs Beznau 1 und 2 eingereicht.
Vielen Dank an Florence!
Wir warten gespannt auf die Antworten des Bundesrates!

Fragen
1. Nachdem die bruchmechanische Prüfung der Sprödigkeit des Stahls des Reaktordruckbehälters von Beznau 1 mit der üblichen Methode 1 eine Überschreitung des Grenzwertes der Sprödigkeit ergab, evaluierte das ENSI eine Berechnungsmethode 2A und 2B, mit der der Grenzwert der Sprödigkeit wieder eingehalten werden konnte (Ökoinstitut Darmstadt August 2017 für Baden-Würtemberg, Seite 98 ff, zitiert ENSI 2011 und Axpo 2011). Wie beurteilt der Bundesrat diese Ergebnisse und die Anpassung der Nachweismethode ?

2. In früheren Berichten hielten das ENSI und die EMPA fest, dass die Korrosions¬schäden am Stahlcontainment, vor allem im einbetonierten Teil, kaum zu messen seien. Wurden inzwischen die vom ENSI verlangten Messungen (nicht Schätzungen) für den Nachweis der Grösse und des Umfanges dieser Korrosionsschäden durchgeführt und hat der Bundesrat Kenntnis von dessen Ergebnissen?

3. Die Beznau-Reaktoren 1 und 2 hatten bis Februar 2021 keinen determi-nistischen Sicherheitsnachweis für Erdbeben der Störfallkategorie 2 mit dem Grenzwert von 1 Millisievert (mSv) vorgelegt. Ist der Bundesrat mit der Aussage einverstanden, dass Beznau 1 und 2 umgehend ausser Betrieb genommen werden müssen, wenn die Einhaltung des Grenzwertes von 1 mSv nicht nachgewiesen werden kann?

4. Laut Ausserbetriebnahmeverordnung muss ein Reaktor umgehend ausser Betrieb genommen werden, wenn seine Sicherheit nicht nachgewiesen wird. In der Praxis handhabt das ENSI diese Frage so, dass ein Reaktor immer als sicher angenommen wird, solange nicht seine Gefährlichkeit nachgewiesen ist. Welches Prinzip sollte zum Schutz der Bevölkerung angewendet werden: Der Wortlaut der Verordnung oder die Praxis des ENSI?

Begründung
Das AKW Beznau ist das älteste AKW der Welt, obwohl es nur für eine Betriebsdauer von 30 Jahren gebaut wurde. Das hohe Alter und diverse Mängel im Reaktor beunruhigt auch auf internationaler Ebene. So forderte Baden Würtemberg die Schweiz gestützt auf einem Sicherheitsgutachten dazu auf, das AKW schnellstmöglichst vom Netz zu nehmen. Nach 52 Betriebsjahren stellen sich in diesem Zusammenhang die folgenden sicherheitstechnischen Fragen.
Die Sprödigkeit des Reaktordruckbehälter des Reaktors Beznau 1 muss gemäss Artikel 4 der Ausserbetriebnahmeverordnung (732.114.5 Verordnung des UVEK ) unter 93 Grad liegen, sonst muss der Reaktor umgehend ausser Betrieb genommen werden. 2010 wurde der letzte Probesatz (verstrahlte Stahlstücke aus dem Reaktor) entnommen und untersucht. Die zerstörende bruchmechanische Prüfung nach Methode 1 ergab einen Wert von 104 Grad. In der Folge nutzte das ENSI zusätzlich andere Methoden, welche nur auf Berechnungen basierten. Schliesslich wurden mit der Methode 2A 89 Grad erreicht, und mit der Methode 2B 70 Grad. Das ENSI bescheinigte darauf basierend dem Reaktor 1 eine mögliche Betriebszeit von 60 Jahren. (Ökoinstitut Darmstadt August 2017 Sicherheitsstatus des Kernkraftwerks Beznau, Seite 98 ff, zitiert ENSI 2011 und Axpo 2011). Bei der Berechnung wurde zudem ignoriert, dass der Schmiedering C eine noch geringere Festigkeit hat, da er von 940 mit Aluminiumoxid-Sand gefüllten Bläschen mit über 5 mm Grösse durchzogen ist.
In Sachen Korrosionsschäden des Stahlcontainments kam die EMPA in einem vom ENSI angeforderten Bericht zum Schluss, dass im vorliegenden Fall die Korrosion stark erhöht sein müsse wegen dem borsäurehaltigen Wasser, das bei den jährlichen Revisionen des Reaktors heraustropft, und sich genau im Zwischenraum zwischen Beton und Stahl ansammelt. Die EMPA hielt fest, dass eine Messung dieser Korrosionsschäden sehr schwierig und die Messmethode noch nicht gefunden sei (EMPA 2011 Machbarkeitsstudie für zerstörungsfreie Messungen an der Stahldruckschale des Primär-Containments von Kernkraftwerken). Das ENSI schrieb in der Folge, das müsse weiter untersucht werden, da ansonsten kein Sicherheitsnachweis bestehen würde.

In Sachen Erdbebensicherheit stellte das Bundesgericht in seinem Urteil 2C_206/2019 vom 25. März 2021 fest: „In Änderung des Urteils des Bundesver-waltungsgerichts vom 22. Januar 2019 wird festgestellt, dass das ENSI von der Beschwerdegegnerin für das KKB auch einen deterministischen Sicherheits-nachweis für ein Erdbeben mit einer für die Störfallkategorie 2 repräsentativen Störfallhäufigkeit hätte verlangen müssen.“
Dieser Punkt ist insbesondere bemerkenswert, da bei der ersten Beurteilung der Beznau-Reaktoren 1 und 2 für ein 10’000-jährliches Erdbeben eine Verstrahlung von 78 mSv resultiert hat, in einem späteren Bericht wurde dieser Wert mit 57,8 mSv angebeben. Es ist physikalisch unwahrscheinlich, dass ein 5’000-jährliches Erdbeben oder ein 1’000-jährliches Erdbeben den Grenzwert der Störfallkategorie 2 von 1 mSv einhalten kann, wenn bei einem 10’000-jährlichen Erdbeben 78 mSv oder 57,8 mSv erreicht werden.

Allen drei bemängelten Bereichen ist gemeinsam, dass die Betriebsbewilligung des Reaktors Beznau 1 nur mit einer Beweislastumkehr aufrechterhalten werden kann. Das ENSI argumentiert damit, die Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke sei gegeben, solange keine Gefährdung nachgewiesen sei.
Dieser Grundsatz steht im Widerspruch zum Gesetz und zur Ausserbetriebnahmeverordnung, in welcher verlangt wird, dass ein Kernkraftwerk umgehend ausser Betrieb genommen werden muss, wenn es seine Sicherheit nicht nachweisen kann. Und nicht, wenn eine Gefährdung nachgewiesen wird.

Warum Tschernobyl nicht noch schlimmer wurde

Tschernobyl blieb uns als grösster europäischer GAU in Erinnerung. Es hätte aber alles noch viel schlimmer kommen können.

Externe Experten hattten von Moskau den Auftrag, den Reaktor 4 in Tschernobyl auszutesten. Dabei wurden verschiedene Regelbrüche begangen, Abläufe und Vorschriften wurden missachtet, und die lokale Mannschaft konnte sich mit ihrem Antrag zum Abbruch der Experimente nicht durchsetzen. Bis es zu einer Kettenreaktion kam, die nicht mehr zu bremsen war. Die Sowjetunion schwieg die ersten 72 Stunden nach dem Unfall. Bis in Schweden wegen den gemessenen sehr hohen Strahlungswerten und radioaktiven Isotopen das AKW Fosmark evakuiert wurde. Danach wurde klar, dass der radioaktive Fallout aus der Sowjetunion stammen musste. Nach drei Tagen gab die Sowjetunion schliesslich einen Atomunfall in Tschernobyl nördlich von Kiew in der Ukraine zu.

Es hätte alles noch viel schlimmer kommen können
Als sich alle Kühlversuche als ungenügend herausstellten und die Kernschmelze unabwendbar war, wurden die Brennelemente aus Uran rund 2’000 Grad heiss. Sie schmolzen alles was in der Nähe war, vorallem Graphit, Stahl und Beton, und diese als Corium bezeichnete „Lava“ aus Uran und anderem Material bahnte sich seinen Weg nach unten. Wenige Meter unter dem Reaktorkern stand aber sehr viel Wasser.


Das lavaähnliche, hochradioaktive und 2’000 Grad heisse Corium fliesst unten aus dem Reaktor hinaus

Aus vier Gründen musste verhindert werden, dass sich dieses heisse Corium ins Wasser ergiesst: Erstens weil weitere Dampfexplosionen verhindert werden sollten, die noch mehr radioaktives Material verbreiten würden. Zweitens um eine Wasser-stoff¬explosion zu verhindern, die je nach zur Verfügung stehendem Material eine gigantische Wasserstoffexplosion hätte sein können, die die ganze Struktur des Atomkraftwerks mit seinen 35’000 Tonnen Masse in kleinen Stücken in die Luft gejagt hätte. Drittens hätte das Wasser bei diesem Reaktortyp als Moderator funktioniert, das heisst, der Reaktor wäre mit Kernspaltung wieder aktiv geworden, nur diesmal unter fast freiem Himmel. Und viertens sollte das wichtigste Grundwasserreservoir der Region vor Radioaktivität geschätzt werden.

Kumpels aus einem Bergwerk bauen einen Tunnel
Um das zu verhindern holte man Kumpels aus einem Bergwerk in Tula, die einen Tunnel mit Kaverne unter den Reaktor 4 bauen mussten. Zuerst versuchte man von der Kaverne aus das heisse Corium mit Stickstoff zu kühlen, was aber misslang.
Dann änderte man die Strategie, und fokussierte sich darauf, wenigstens das Wasser wegzupumpen. Danach wurde die gesamte Kaverne mit Beton gefüllt, um das Grundwasser zu schützen.
Von der Arbeit dieser Liquidatoren profitierten auch wir in der Schweiz, da deswegen viel weniger radioaktiver Fallout in grosse Höhen und damit bis zu uns transportiert wurde. Wir schulden daher all den Liquidatoren von Tschernobyl unseren grössten Respekt. Tausende von ihnen starben später an der Strahlenkrankheit oder an Krebs.

Lehren aus Tschernobyl
Man spielt nicht mit einem Atomkraftwerk, man muss vorgegebene Abläufe und Vorschriften einhalten, denn sie wurden nicht ohne Grund erlassen.
Denk ich an Beznau in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht. Denn um den ewigen Weiterbetrieb der Reaktoren Beznau 1 und 2 zu ermöglichen werden vom eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI Vorschriften uminterpretiert und Berechnungsmethoden geändert, wie für den spröden Reaktordruckbehälter. Mängel, die bekannt sind, werden als irrelevant ignoriert oder günstig berechnet, wie die Korrosionsschäden am Stahlcontainment.
So müssen wir weiter hoffen, dass sich in Beznau nie eine Überflutung, nie ein Erdbeben und nie ein Flugzeugabsturz ereignet, und nie eine Schnellabschaltung nötig sein wird. Denn so etwas würde den für 30 Jahre Betriebsdauer gebauten, aber nach 52 Jahren immer noch in Betrieb stehende Reaktor 1 schnell überfordern.

Wir müssen das ENSI dazu bringen, dass es seine Aufsichtsaufgabe ernst, und den Reaktor Beznau 1 umgehend ausser Betrieb nimmt.

Bundesgericht bestätigt: Das AKW Beznau wird seit 2012 illegal betrieben

In der vom trinationalen Atomschutzverband TRAS, Greenpeace und der SES vorgebrachten Beschwerde wurde unter anderem bemängelt,
dass die zwei Reaktoren Beznau 1 und 2 die Erdbebennormen nicht einhalten würden,
dass der Bundesrat während des Gerichtsverfahrens schnell die Verordnung zu den Erdbebengrenzwerten geändert hatte,
und dass für den Sicherheitsnachweis zuwenig mögliche Fälle geprüft wurden.
Die ersten zwei Punkte wurden vom Bundesgericht nicht bestätigt, aber der dritte.

Zitat SES:
„Das Bundesgericht verlangt auch für die Störfallkategorie 2 einen «repräsentativen» Sicherheitsnachweis.
«Repräsentativ» kann nur bedeuten, dass ein solcher Sicherheitsnachweis Gefährdungen abdecken muss, welche die ganze Bandbreite zwischen dem 100- und dem 10’000-jährlichen Ereignis umfasst.
Das Ergebnis dieses Nachweises hätte nicht wesentlich anders ausfallen können als jenes von 2012 und hätte den Grenzwert von 1 mSv wohl sehr deutlich überschritten.
Davon geht implizit auch das Bundesgericht aus: «Dies gilt umso mehr, als (soweit ersichtlich) im Zeitpunkt der Einforderung des vorliegenden Sicherheitsnachweises nicht davon ausgegangen werden konnte, dass auch bei einem häufigeren Ereignis als demjenigen der Störfallkategorie 3 (…) der Dosisgrenzwert der Störfallkategorie 2 von 1 mSv eingehalten würde.»
Dies hätte zur unverzüglichen Ausserbetriebnahme des AKW Beznau führen müssen (Ausserbetriebnahmeverordnung). Nur weil ein solcher Nachweis wegen der rechtsverletzenden Unterlassung des ENSI fehlte, durfte das AKW Beznau bis heute in Betrieb bleiben. Das Bundesgericht stellt fest,

«das ENSI (hat) (…) seine ihm gesetzlich übertragene Aufgabe, als nukleare Aufsichtsbehörde darüber zu wachen, dass die nukleare Sicherheit bei den bestehenden Kernkraftwerken während der ganzen Laufzeit gewährleistet bleibt (…), ungenügend wahrgenommen und damit sein technisches Ermessen in bundesrechtswidriger Weise ausgeübt.»

Ruedi Rechsteiner, Vizepräsident der TRAS, sagte dazu:
«Die Unfälle von Tschernobyl und Fukushima haben die fatalen Folgen eines Versagens der Atomaufsicht aufgezeigt. Dieses Urteil belegt das Versagen des ENSI, geltendes Recht durchzusetzen.»

Nils Epprecht, Geschäftsführer der SES meinte:
«Durch die Verletzung seiner Aufsichtspflicht hat das ENSI der Axpo den jahrelangen Weiterbetrieb des AKW Beznau ermöglicht, statt es unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen. Das ist für die Betroffenen ungeheuerlich.»

Das Bundesgericht verlangt nun die Nachreichung eines neuen Sicherheitsnachweises an die Aufsichtsbehörde ENSI, der auch die oben erwähnten Fälle abdeckt.

Wir alle gehen davon aus, dass die Axpo diesen Nachweis nicht erbringen kann.
Dummerweise bleiben die Reaktoren Beznau 1 und 2 weiter in Betrieb, bis die Axpo nachweist, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist.

Ausser die Aufsichtsbehörde ENSI würde von noch nie gesehenem Mut gepackt, und würde die umgehende Stilllegung der Reaktoren Beznau 1 und 2 verfügen.

Zwischenziele der Energiestrategie für 2020 übertroffen, ohne Mühleberg!

Der Stromverbrauch in der Schweiz sank 2020 um 2,6 %.
Ziele der Energiestrategie 2050 ab dem Referenzjahr 2000:
2020 3% weniger Stromverbrauch pro Kopf, bis 2035 13% weniger.
Von 2000 (7‘290 kWh) bis 2020 (6’451 kWh) ist dieser Verbrauch um 11,5 % zurückgegangen.
Das Ziel von minus 3% bis 2020 ist weit übertroffen.
Das Ziel für 2035 werden 2023 oder 2024 erreichen.
Die Produktion der Kernkraftwerke nahm 2020 um 9,1 % ab.

Ihr Anteil an der Schweizer Stromproduktion beträgt noch 32,9 %.
2020 hat die Schweiz 5,6 TWh Strom exportiert, was knapp der Jahresproduktion der zwei Reaktoren Beznau 1 und 2 entspricht.
Das ist nur unwesentlich weniger als die 6,3 TWh, die wir 2019 exportiert hatten, obwohl am 20.12.2019 das AKW Mühleberg stillgelegt wurde.
Im Winterhalbjahr importierten wir 0,8 TWh, im Sommerhalbjahr exportierten wir 6,4 TWh Strom.
Und das alles ohne das AKW Mühleberg.
Hoffentlich auch bald ohne das AKW Beznau!
Foto SRF: Die Turbinen sind in Mühleberg bereits abtransportiert.
(Quelle der Zahlen: BFE 16.4.2021)

Deutsches Bundesministerium sorgt sich über uralte Schweizer Atomkraftwerke

In seinem Positionspapier zur Vollendung des Atomausstiegs, der Ende 2022 in Deutschland Tatsache sein wird, sorgt sich das Ministerium über uralte Atomkraftwerke in Nachbarländern.
„Die Risiken der Atomkraft machen nicht an Landesgrenzen halt. Deshalb ist die weitere Nutzung der Atomenergie im Ausland nicht im deutschen Interesse, schon gar nicht staatlich geförderte Neubauten in der EU.
Insbesondere in den grenznahen Regionen sind viele Menschen über den Betrieb alter Atomkraftwerke in Nachbarländern besorgt. Gleichzeitig sollen für diese Reaktoren in vielen Fällen die Laufzeiten teils erheblich über die ursprünglich genehmigten Betriebsdauern hinaus verlängert werden. Das Bundesumweltministerium teilt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger und setzt sich dafür ein, dass ihre Interessen gewahrt werden.“
Gemeint ist natürlich vorallem das älteste AKW der Welt, das noch in Betrieb ist, das für eine Betriebsdauer von 30 Jahren gebaut wurde, und nun nach 52 Betriebsjahren immer noch vor sich hinbröselt:
Beznau 1.
Konkreter wird es hier:
„Sorge bereitet uns vor allem die zunehmende Überalterung vieler Reaktoren, weit über eine Auslegungsbetriebsdauer von zumeist 40 Jahren. (…)
Gegen AKW-Alterung lässt sich nur punktuell etwas machen, nicht umfassend.
Es gibt technische und wirtschaftliche Grenzen der Nachrüstbarkeit – so lässt sich etwa ein versprödeter Reaktordruckbehälter nicht austauschen. Die Bundesregierung lehnt deshalb Laufzeitverlängerungen von AKW ab. Das Bundesumweltministerium setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass bei Laufzeitverlängerungen Transparenz hergestellt und Beteiligungsmöglichkeiten der angrenzenden Staaten und deren Bevölkerung gewahrt werden; es sollte zumindest eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden.“
Hm, wer hat noch gleich einen grenzwertig versprödeten Reaktordruckbehälter?
Beznau 1!
Natürlich ist die Schweizer Atomlobby nun am überbeissen, wenn ein Nachbarland auf die Gefahren durch unsere Uralt-Reaktoren aufmerksam macht.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für ein AKW wurde in der Schweiz noch nie gemacht. Wer weiss, was da für ein Resultat herauskäme? Am Ende müssten Beznau 1 und 2 stillgelegt werden?
Lieber nicht prüfen und alles ungeprüft durchwinken, wie es das ENSI seit Jahren praktiziert.
Wir auf der anderen Seite sind sehr froh über die Stellungnahme des Bundesumweltministeriums. Wenn wir in der Schweiz bloss auch ein Umweltamt hätten, das die AKW überprüfen kann?
Spoileralarm: Unser Umweltamt darf das gar nicht.
Nur das atomfreundliche ENSI ist zuständig, und sonst niemand.
Der Denkmalschutz für unsere Uralt-AKWs ist dadurch gesetzlich festgeschrieben und politisch so gewollt. Alle Versuche, Atomkraftwerke dem Umweltrecht zu unterstellen, so wie alle anderen Bauten und Anlagen in der Schweiz, sind gescheitert. Sonst wäre diese Umweltverträglichkeitsprüfung schon lange durchgeführt, und zumindest Beznau 1 und 2 wären seit Jahren im verdienten Ruhestand.
Nur neue Schweizer AKWs würden in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren untersucht. Zum Glück sind neue AKWs sind in der Schweiz gesetzlich verboten.
Aber die noch gefährlicheren uralten AKWs dürfen ewig weiterrattern, dem ENSI sei Dank.
(PS)