Das Nachglühfest war ein Erfolg

Vielen Dank euch allen!

Dank den 729 zahlenden Besucher*innen und den Gästen, so dass wir auf über 800 Personen im Laufe des Abends kamen.

Dank den Musiker*innen, Helfer*innen, der grossen Halle, Leusound, Taktvoll, der Bar und den Sponsoren.

Die Musik war toll, die Stimmung war toll.

Wir konnten unbeschwert die atomstromfreie Musik und Lichtshow geniessen!

Vielleicht gibt es das nächste Nachglühfest am 27. Juni 2020 in Basel, dann zur Feier der Stilllegung von Fessenheim 1 und 2.

Der Termin zur Stilllegung von Beznau 1 und 2 ist uns leider noch nicht bekannt…

Willkommen zum Nachglühfest!

Am 20. Dezember 2019 wird um 12.30 Uhr der Reaktor des AKWs Mühleberg endgültig ausser Betrieb genommen.
Mühleberg ist das erste Schweizer AKW, das stillgelegt wird.

Mühleberg soll das grosse Vorbild für die Stilllegung von Beznau werden, dem ältesten AKW der Welt, das noch in Betrieb steht.
Wir nehmen diesen schönen Tag zum Anlass, um mit euch das Mühleberg Nachglühfest in der Grossen Halle der Reitschule Bern zu feiern.
Nach unserem langen Kampf gegen das AKW soll am Nachglühfest das Feiern im Vordergrund stehen.

Türöffnung 18.00 Uhr

19.00 – 19.40 BASLER SICHERHEITSORCHESTER
Bläsergruppe mit Percussion, unplugged

19.50 – 20.30 AERNSCHD BORN & TIM HÜLLSTRUNG (GIT)
Songpoet

21.00 – 22.00 BAZE & SQUISHYBOYZ
Rap, Jazz + Blues

22.20 – 23.00 MISS C-LINE, JAY JULES & REEL BEETZ
Rap + Soul

23.30 – 00.30 STEINER & MADLAINA
Folk + Pop

00.50 – 01.35 PARADISCO
Elektropop

01.45 – END BIT-TUNER
Techno + Bass

Grosse Halle, Reitschule, Schützenmattstrasse 7, 3012 Bern

EINTRITT:
15 CHF Nichtverdiendende
25 CHF Normalos
35 CHF Sponsorenbeitrag

Alle Eintritte inklusive einem Kühlwasserbier oder einem Nachglühwein.

Tickets hier:

https://eventfrog.ch/nachgluehfest

 

Neue Verordnung zu den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Der Bundesrat macht einen halben Schritt in die richtige Richtung

In der Verordnung zu den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds wurden einige unserer Forderungen aufgenommen. Schliesslich stammten 90% aller Stellungnahmen zur SEFV-Revision von NWA Mitgliedern!

Die Beiträge der AKW-Betreiber in die Fonds bleiben aber zu tief. Mit der Kostenstudie 2016 wurden die Beiträge provisorisch auf einen Drittel gesenkt, und diese werden heute gut verdoppelt. Das ist immer noch weniger als zuvor, und kein Grund für die AKW-Betreiber, zu jammern.

Wir können den Bundesrat loben für die Senkung der angenommenen Anlagerendite der Fonds. Die vorher angenommen „Selbstfüllung“ der Fonds durch die Rendite wird dadurch auf ein realistischeres Mass reduziert.

Lobenswert ist auch, dass neu zwei Drittel der Mitglieder der Fondsverwaltung unabhängig sein müssen, das sind neu nicht mehr nur die AKW-Betreiber und ihnen nahestehende Personen.

Neu muss bei einer Unterdeckung der Fonds von den AKW-Betreibern nachgezahlt werden, neu dürfen rechnerisch „zuviel“ einbezahlte Beiträge nicht mehr zurückgefordert werden, die bleiben in den Fonds drin, bis ein AKW stilllgelegt und entsorgt ist.

Beim neuen Berechnungsmodell fordern wir, dass mit den richtigen Annahmen gerechnet wird. Dazu gehört, dass die Beiträge innert 50 Jahren Betriebsdauer vollständig im Fonds vorhanden sein müssen – das wird nicht erfüllt.

Und dass die reale Teuerung von 4,5% zugrunde gelegt wird, der durchschnittlichen Kostensteigerungen in diesem Bereich in den letzten 16 Jahren. Das wird erst recht nicht erfüllt mit der nicht nachvollziehbaren Festlegung der angenommenen Teuerung auf 0,5%.

Dieser Unterschied von 4% ist riesig!

Müssten die heute noch fehlenden 7.971 Milliarden der vom UVEK geschätzten 12.747 Milliarden CHF Entsorgungskosten innert 20 Jahren vorhanden sein, dann müssten die AKW Betreiber bei einer Teuerung von 4.5% über 20 Jahre verteilt noch 20.894 Milliarden CHF einzahlen. Bei einer Teuerung von 0.5% sind es nur noch 4.886 Milliarden CHF, 16 Milliarden oder viermal weniger.

Abstossend ist die heutige Reaktion der AKW-Betreiber auf die neue Verordnung.

2012-2016 bezahlten sie 209,42 mio Franken pro Jahr in die Fonds. Mit der Kostenstudie 2016 wurde dieser Betrag auf provisorisch nur noch 72,28 mio Franken gedrittelt. Die heutigen 183,7 mio Franken sind immer noch weniger als vor 2016, und damit kein Grund zum Jammern.

Um es bildlich dazustellen:

Wenn der Vermieter den Mietzins versehentlich auf einen Drittel reduziert hat, kann der Mieter nicht klagen, wenn der Vermieter diesen Drittel-Mietzins wieder gut verdoppelt.

Dass nun Geld für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion fehle, liegt wohl eher an den über 10 Milliarden Franken, die in den letzten Jahren in ausländischen Fossilkraftwerken und inländischen Atomkraftwerken verbrannt wurden, und nicht an 90 Millionen Franken jährlich, die so oder so zu bezahlen sind.

Um das bildlich dazustellen:

Der Ehemann sagt zu seiner Angetrauten, er habe ihr zum Hochzeitstag eine goldene Halskette schenken wollen, aber leider habe er mit dem Geld die Miete bezahlen müssen. Das ist die dümmstmögliche Ausrede, denn er wusste ja, dass die Miete zu bezahlen ist.

Dasselbe gilt für die AKW-Betreiber, die schon immer wussten, dass sie die Stilllegung und Entsorgung ihrer AKWs selbst finanzieren müssen. Ihnen wird nichts weggenommen, was ihnen danach für die erneuerbare Stromproduktion fehlen würde.

Das 154 Millionen Franken Geschenk an die AKW-Betreiber

Die Mitglieder der Finanzkommission des Nationalrates und ihrer Subkommission staunten nicht schlecht, als mitten im Wechsel des Parlamentes und im Wechsel der Zuständigkeit vom UVEK zum BAG noch schnell 154 Mio Franken ohne anständig ausgearbeiteten Antrag bewilligt werden sollten. Die zuständige Subkommission verlangt vom Bundesrat weitere Abklärungen.
Laut Nachtragskredit-Antrag des Bundesrates habe er seit 1979 zuwenig an die Projektkosten der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfalle (Nagra) bezahlt. Um die zu geringen Beiträge der Vergangenheit auszugleichen, wolle der Bundesrat einmalig 154,4 Millionen Franken an die Nagra zahlen. Diese werde das Geld an die AKW-Betreiber weitergeben, wie Nagra-Sprecher Felix Glauser sagte.
Laut Nationalrat Philipp Hadorn, Mitglied der Subkommission, hat seine Kommission einen „Fötzel“ ohne richtige Begründung erhalten, dass noch schnell 154,4 Mio Franken ins Budget 2020 gepackt werden sollten. „Für sehr viel kleinere Beträge erhalten wir jeweils sehr viel besser begründete Anträge“ meinte Hadorn. Seinen Antrag für Zusatzberichte hätten die Parlamentsdienste aber nicht berücksichtigt, sie wussten auch nicht recht, wer zuständig sei für das Geschäft.
Darum hat die Finanzkommission-N am 15. Oktober 2019 beschlossen, dass die für das UVEK zuständige Subkommission für dieses Geschäft zuständig sei, und dass die gewünschten Nachträge noch nachzureichen seien. Das Bundesamt für Justiz muss abklären, ob überhaupt eine Nachschusspflicht zugunsten der Nagra besteht, und wie lange rückwirkend diese geltend gemacht werden kann. Die Kommission bezweifelt, dass der Bundesrat 40 Jahre rückwirkend Beiträge zahlen muss. Da jegliche weitergehenden Dokumente für dieses Geschäft fehlten, fordert die Kommission auch diese Unterlagen nach. Wer hat in den letzten 40 Jahren wieviel einbezahlt? Wie wurde und wird der Verteilschlüssel berechnet? Nur so kann festgestellt werden, wie hoch allfällige Fehlbeträge wären, und wer wieviel davon für welche Dauer nachzahlen müsse.
Die NWA ist erschüttert über die Tatsache, wie einfach sich die Schweizer AKW-Betreiber beim Bundesrat ein Almosen von 154 Mio Franken organisieren können. Zum Glück gibt es noch die Finanzkommission, die ihre Aufgabe ernst nimmt und genauer nachfragt.
Sind die Zeiten so schlimm, dass die defizitgeplagten AKW-Betreiber Alpiq und Axpo beim Bundesrat betteln gehen müssen? Aber statt die Passanten auf der Strasse anzuhauen mit „häsch mer en Stutz?“, lassen sie ihre Lobbyisten im Bundesrat gleich 154,4 mio Franken loseisen. Betteln auf höchstem Niveau!
Die Kommissionsmitglieder staunten jedenfalls ab der Eile, mit der dieses sehr schlecht vorbereitete Geschäft der Kommission vorgelegt wurde.