Die Umsetzung der Energiestrategie 2050 läuft schief. Der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion wird behindert, und der Bundesrat passt Verordnung um Verordnung an, um unsere AKWs ewig laufen zu lassen.
Der Bundesrat sagte, dass unsere AKWs weiter betrieben werden dürfen, solange sie sicher sind. Sobald sie die rechtlichen Bestimmungen nicht mehr erfüllen, müssen sie umgehend ausser Betrieb genommen werden. Das bedingt vernünftige Normen im geltenden Recht, die auch durchgesetzt werden, und eine Institution, die das überprüft. Beides ist in der Schweiz infrage gestellt.
Tricksereien und Anpassungen
Wir haben mit der Eidgenössischen Materialprüfungsanstalt EMPA eine Prüf- und Zertifizierungsstelle mit Weltruf. In alter Ingenieurtradition gelten nur Zahlen und Fakten, es gibt keine Gefälligkeitsgutachten. Wäre die EMPA zuständig für die ingenieurmässige Beurteilung der Schweizer AKWs, dann wären Mühleberg, Beznau 1 und 2 schon lange ausser Betrieb, und die AKWs Gösgen und Leibstadt vielleicht noch am Netz.
Da aber aus historischen Gründen das Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zuständig ist, ein Ableger des notorischen Atompromotors Paul Scherrer Institut, wurde seit Jahrzehnten vom Pfad des seriösen Ingenieurs abgewichen. Wenn dem ENSI ein Resultat nicht passt, vergisst man es zu erwähnen – wie die nicht möglichen zerstörungsfreien Messungen am einbetonierten Primärcontainment eines AWKs. Oder man misst die Risse im Kernmantel nächstes Jahr einfach nicht mehr, wie in Mühleberg. Oder man ändert die Berechnungsmethode der Sprödigkeit des Stahls, wie in Beznau.
Wenn alles nichts mehr hilft, gibt es noch den Bundesrat, der die nicht passende Verordnung passend macht. Beznau müsste wegen der Erdbebennorm stillgelegt werden? Der Bundesrat erhöht in der Kernenergieverordnung den Grenzwert um den Faktor hundert.
Das Kühlwasser von Beznau heizt während fünf Monaten im Jahr die Aare zu stark auf, bis die Fische auf dem Bauch schwimmen? Der Bundesrat erlässt eine Ausnahme in der Gewässerschutzverordnung. Das Prinzip «AKW-Weiterbetrieb solange sicher» ist eine Illusion. Durch das Verhalten von ENSI und Bundesrat ist ein «ewiger Weiterbetrieb» die Realität.
Willkürentscheide des BFE
2017 setzte das BFE die Freigaben für Photovoltaikanlagen(PV-Anlagen) auf Null, obwohl das dem expliziten Auftrag des Energiegesetzes widersprach. Es gebe kein Geld, schrieb das BFE. Dabei stieg 2017 die Reserve in genau diesem Fonds um 103 Millionen Franken auf 114 Millionen Franken. Vor der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 fragte das BFE in der Vernehmlassung zur Energieförderungsverordnung:
Wollt ihr Option A, die Warteliste für Solarprojekte gleich schnell abbauen, wie für die anderen erneuerbaren Produktionsarten?
Oder B, mit kleinen Kontingenten bremsen?
Zwei Drittel aller Vernehmlassungsantworten wählten die Option A. Bundesrätin Doris Leuthard entschied sich gegen diese deutliche Mehrheit der Vernehmlassung und legte fest: Variante B, PV blockieren mit sehr kleinen EVS-Freigaben.
Im Widerspruch zur bisherigen Kommunikation hat die Geschäftsleitung des BFE einen draufgesetzt und beschlossen, dass die Warteliste der PV-Anlagen nur bis zum Anmeldedatum 30. Juni 2012 abgebaut werde. Dass in den fünf Jahren bis 2022 nur noch 940 PV-Anlagen freigegeben werden. Damit fielen 15’600 PV-Anlagen ins Nichts, weil sie nie mehr in die Förderung der KEV beziehungsweise EVS aufgenommen werden.
Auch diese im August 2012 gebaute PV-Anlage soll nie mehr in die KEV aufgenommen werden.
Als Alternative wurde vom BFE die Einmalvergütung angepriesen. Diese bringt erstens wenig für PV-Anlagen, die 2012 und 2013 gebaut wurden im Glauben an die Vergütung des produzierten Solarstroms auf Höhe des KEV-Tarifs. Wenn nur 14 Prozent der KEV-Höhe vergütet wird, treibt das die Anlagebetreiber dieser PV-Anlagen in den Ruin, auch mit einer kleinen Einmalvergütung.
Aber auch neue PV-Anlagen haben ein Problem: Die Freigaben für Einmalvergütungen lagen im ersten Halbjahr 2018 bei Null für grössere Anlagen und bei 215 Kleinanlagen mit lächerlichen vier Megawatt Leistung. Auch für die Einmalvergütung existiert eine Warteliste mit sechs Jahren Wartezeit. Zuerst keine KEV beziehungsweise EVS, danach auch keine Einmalvergütung.
Einfache Lösung
Dabei wäre es so einfach: Die PV-Warteliste gleich schnell abbauen, wie die Wartelisten der anderen erneuerbaren Produktionsarten. Geld wäre genug vorhanden. Ende 2017 lagen 651 Millionen Franken im KEV-Fonds herum, bis Ende dieses Jahres werden es zwischen 800 bis 1’000 Millionen Franken sein. Bitte helfen Sie der Solarkraft in unserem Land, indem sie die Solar-Befreiungspetition unterstützen.
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