Bundesgericht bestätigt: Das AKW Beznau wird seit 2012 illegal betrieben

In der vom trinationalen Atomschutzverband TRAS, Greenpeace und der SES vorgebrachten Beschwerde wurde unter anderem bemängelt,
dass die zwei Reaktoren Beznau 1 und 2 die Erdbebennormen nicht einhalten würden,
dass der Bundesrat während des Gerichtsverfahrens schnell die Verordnung zu den Erdbebengrenzwerten geändert hatte,
und dass für den Sicherheitsnachweis zuwenig mögliche Fälle geprüft wurden.
Die ersten zwei Punkte wurden vom Bundesgericht nicht bestätigt, aber der dritte.

Zitat SES:
„Das Bundesgericht verlangt auch für die Störfallkategorie 2 einen «repräsentativen» Sicherheitsnachweis.
«Repräsentativ» kann nur bedeuten, dass ein solcher Sicherheitsnachweis Gefährdungen abdecken muss, welche die ganze Bandbreite zwischen dem 100- und dem 10’000-jährlichen Ereignis umfasst.
Das Ergebnis dieses Nachweises hätte nicht wesentlich anders ausfallen können als jenes von 2012 und hätte den Grenzwert von 1 mSv wohl sehr deutlich überschritten.
Davon geht implizit auch das Bundesgericht aus: «Dies gilt umso mehr, als (soweit ersichtlich) im Zeitpunkt der Einforderung des vorliegenden Sicherheitsnachweises nicht davon ausgegangen werden konnte, dass auch bei einem häufigeren Ereignis als demjenigen der Störfallkategorie 3 (…) der Dosisgrenzwert der Störfallkategorie 2 von 1 mSv eingehalten würde.»
Dies hätte zur unverzüglichen Ausserbetriebnahme des AKW Beznau führen müssen (Ausserbetriebnahmeverordnung). Nur weil ein solcher Nachweis wegen der rechtsverletzenden Unterlassung des ENSI fehlte, durfte das AKW Beznau bis heute in Betrieb bleiben. Das Bundesgericht stellt fest,

«das ENSI (hat) (…) seine ihm gesetzlich übertragene Aufgabe, als nukleare Aufsichtsbehörde darüber zu wachen, dass die nukleare Sicherheit bei den bestehenden Kernkraftwerken während der ganzen Laufzeit gewährleistet bleibt (…), ungenügend wahrgenommen und damit sein technisches Ermessen in bundesrechtswidriger Weise ausgeübt.»

Ruedi Rechsteiner, Vizepräsident der TRAS, sagte dazu:
«Die Unfälle von Tschernobyl und Fukushima haben die fatalen Folgen eines Versagens der Atomaufsicht aufgezeigt. Dieses Urteil belegt das Versagen des ENSI, geltendes Recht durchzusetzen.»

Nils Epprecht, Geschäftsführer der SES meinte:
«Durch die Verletzung seiner Aufsichtspflicht hat das ENSI der Axpo den jahrelangen Weiterbetrieb des AKW Beznau ermöglicht, statt es unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen. Das ist für die Betroffenen ungeheuerlich.»

Das Bundesgericht verlangt nun die Nachreichung eines neuen Sicherheitsnachweises an die Aufsichtsbehörde ENSI, der auch die oben erwähnten Fälle abdeckt.

Wir alle gehen davon aus, dass die Axpo diesen Nachweis nicht erbringen kann.
Dummerweise bleiben die Reaktoren Beznau 1 und 2 weiter in Betrieb, bis die Axpo nachweist, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist.

Ausser die Aufsichtsbehörde ENSI würde von noch nie gesehenem Mut gepackt, und würde die umgehende Stilllegung der Reaktoren Beznau 1 und 2 verfügen.

Zwischenziele der Energiestrategie für 2020 übertroffen, ohne Mühleberg!

Der Stromverbrauch in der Schweiz sank 2020 um 2,6 %.
Ziele der Energiestrategie 2050 ab dem Referenzjahr 2000:
2020 3% weniger Stromverbrauch pro Kopf, bis 2035 13% weniger.
Von 2000 (7‘290 kWh) bis 2020 (6’451 kWh) ist dieser Verbrauch um 11,5 % zurückgegangen.
Das Ziel von minus 3% bis 2020 ist weit übertroffen.
Das Ziel für 2035 werden 2023 oder 2024 erreichen.
Die Produktion der Kernkraftwerke nahm 2020 um 9,1 % ab.

Ihr Anteil an der Schweizer Stromproduktion beträgt noch 32,9 %.
2020 hat die Schweiz 5,6 TWh Strom exportiert, was knapp der Jahresproduktion der zwei Reaktoren Beznau 1 und 2 entspricht.
Das ist nur unwesentlich weniger als die 6,3 TWh, die wir 2019 exportiert hatten, obwohl am 20.12.2019 das AKW Mühleberg stillgelegt wurde.
Im Winterhalbjahr importierten wir 0,8 TWh, im Sommerhalbjahr exportierten wir 6,4 TWh Strom.
Und das alles ohne das AKW Mühleberg.
Hoffentlich auch bald ohne das AKW Beznau!
Foto SRF: Die Turbinen sind in Mühleberg bereits abtransportiert.
(Quelle der Zahlen: BFE 16.4.2021)

Deutsches Bundesministerium sorgt sich über uralte Schweizer Atomkraftwerke

In seinem Positionspapier zur Vollendung des Atomausstiegs, der Ende 2022 in Deutschland Tatsache sein wird, sorgt sich das Ministerium über uralte Atomkraftwerke in Nachbarländern.
„Die Risiken der Atomkraft machen nicht an Landesgrenzen halt. Deshalb ist die weitere Nutzung der Atomenergie im Ausland nicht im deutschen Interesse, schon gar nicht staatlich geförderte Neubauten in der EU.
Insbesondere in den grenznahen Regionen sind viele Menschen über den Betrieb alter Atomkraftwerke in Nachbarländern besorgt. Gleichzeitig sollen für diese Reaktoren in vielen Fällen die Laufzeiten teils erheblich über die ursprünglich genehmigten Betriebsdauern hinaus verlängert werden. Das Bundesumweltministerium teilt die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger und setzt sich dafür ein, dass ihre Interessen gewahrt werden.“
Gemeint ist natürlich vorallem das älteste AKW der Welt, das noch in Betrieb ist, das für eine Betriebsdauer von 30 Jahren gebaut wurde, und nun nach 52 Betriebsjahren immer noch vor sich hinbröselt:
Beznau 1.
Konkreter wird es hier:
„Sorge bereitet uns vor allem die zunehmende Überalterung vieler Reaktoren, weit über eine Auslegungsbetriebsdauer von zumeist 40 Jahren. (…)
Gegen AKW-Alterung lässt sich nur punktuell etwas machen, nicht umfassend.
Es gibt technische und wirtschaftliche Grenzen der Nachrüstbarkeit – so lässt sich etwa ein versprödeter Reaktordruckbehälter nicht austauschen. Die Bundesregierung lehnt deshalb Laufzeitverlängerungen von AKW ab. Das Bundesumweltministerium setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass bei Laufzeitverlängerungen Transparenz hergestellt und Beteiligungsmöglichkeiten der angrenzenden Staaten und deren Bevölkerung gewahrt werden; es sollte zumindest eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden.“
Hm, wer hat noch gleich einen grenzwertig versprödeten Reaktordruckbehälter?
Beznau 1!
Natürlich ist die Schweizer Atomlobby nun am überbeissen, wenn ein Nachbarland auf die Gefahren durch unsere Uralt-Reaktoren aufmerksam macht.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung für ein AKW wurde in der Schweiz noch nie gemacht. Wer weiss, was da für ein Resultat herauskäme? Am Ende müssten Beznau 1 und 2 stillgelegt werden?
Lieber nicht prüfen und alles ungeprüft durchwinken, wie es das ENSI seit Jahren praktiziert.
Wir auf der anderen Seite sind sehr froh über die Stellungnahme des Bundesumweltministeriums. Wenn wir in der Schweiz bloss auch ein Umweltamt hätten, das die AKW überprüfen kann?
Spoileralarm: Unser Umweltamt darf das gar nicht.
Nur das atomfreundliche ENSI ist zuständig, und sonst niemand.
Der Denkmalschutz für unsere Uralt-AKWs ist dadurch gesetzlich festgeschrieben und politisch so gewollt. Alle Versuche, Atomkraftwerke dem Umweltrecht zu unterstellen, so wie alle anderen Bauten und Anlagen in der Schweiz, sind gescheitert. Sonst wäre diese Umweltverträglichkeitsprüfung schon lange durchgeführt, und zumindest Beznau 1 und 2 wären seit Jahren im verdienten Ruhestand.
Nur neue Schweizer AKWs würden in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren untersucht. Zum Glück sind neue AKWs sind in der Schweiz gesetzlich verboten.
Aber die noch gefährlicheren uralten AKWs dürfen ewig weiterrattern, dem ENSI sei Dank.
(PS)

Tolerante Kollegen können zu einem GAU führen

Der GAU in Fukushima vor 10 Jahren hatte unter anderem seine Ursache in einer Sicherheitskultur, wo Kollegen ihre Kollegen wohlwollend kontrollierten.


Explosion im AKW Daiichi bei Fukushima

Kompromisse beim Bau

Die Gefahr durch Tsunamis ist in Japan seit über 1’200 Jahren bekannt. Es gibt uralte Mahnsteine mit der Inschrift: „Baue nicht unterhalb dieses Steins“.

Die Reaktoren 1 bis 4 waren auf 35 Meter über Meer geplant. Weil die Wasserpumpen von General Electric damals nur eine Förderhöhe von 11 Metern schafften, wurden die Reaktoren 1 bis 4 auf 10 Metern über Meer gebaut. Der Tsunami von 2011 war dann 14 Meter hoch. In den Reaktoren 1 bis 3 und im Kühlwasserbecken von Reaktor 4 kams zum GAU, und 500’000 Menschen mussten evakuiert werden.

Ignoranz während dem Betrieb

Bereits in den Siebzigerjahren forderten Ingenieure, die Notstromdiesel und Kühlsysteme besser gegen Erdbeben und Tsunamis zu schützen. Ab 2002 gab es zwanzig Sitzungen von Parlamentariern mit der Betreiberfirma Tepco zum Thema, 2007 wurde der verbesserte Schutz gesetzliche Vorschrift. Die Tepco ignorierte alles, geschützt von den Kollegen in der Aufsichtsbehörde.

Es gibt einige Parallelen zwischen Japan und der Schweiz: Den hohen Stand der Ingenieurskunst und die Tatsache, dass sich die Spezialisten der Nukleartechnik alle kennen und Kollegen sind. Daraus entstand eine zu grosse Nähe zwischen den Betreibern der Atomkraftwerke und der Aufsichtsbehörde, die sie eigentlich kontrollieren sollte.

Auch bei uns werden beim Reaktor Beznau 1, dem ältesten Atomreaktor der Welt in Betrieb, ausgewiesene Probleme schöngeredet. Beim Bruch des Grenzwertes zur Sprödigkeit wird neu berechnet bis es passt, und vorgeschriebene Prüfungen zu Korrosionsschäden werden nicht durchgeführt.

Besser wärs, das ENSI würde seine Aufsichtspflicht ernst nehmen, seinen Kollegen gründlicher auf die Finger schauen, und den Reaktor Beznau 1 umgehend stilllegen lassen.

 

 

10 Jahre Fukushima am 11. März – Aktionen

Am nächsten Donnerstag, dem 11. März, jährt sich die Atomkraftwerk-Katastrophe von Fukushima schon zum 10. Mal.
1. Damit dieser Unfall nicht vergessen wird, und um vor Augen zu führen, dass ein Atomkraftwerk-Unfall auch im ältesten Atomkraftwerk der Welt (das im Aargau steht und in einem sehr schlechten Zustand ist und auch in den Atomkraftwerken Gösgen und Leibstadt) geschehen könnte, gibt es am 11. März um 16:45 Uhr in Brugg eine besondere Mahnwache.
2. Am Samstag, dem 13. März, um 14:00 Uhr stellt sich die Aktivistengruppe www.AKWende.ch in Zürich auf die Bahnhofbrücke zwischen dem Hauptbahnhof und dem Central. Kommt mit Mundschutz und Abstand und einem selbstgemalten Plakat. Wir stehen im 5m-Abstand entlang dem Brückengeländer, abwechselnd ein gedrucktes Fukushima-Plakat (bringen wir mit) und ein selbst gemaltes.