Der Bundesrat macht einen halben Schritt in die richtige Richtung
In der Verordnung zu den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds wurden einige unserer Forderungen aufgenommen. Schliesslich stammten 90% aller Stellungnahmen zur SEFV-Revision von NWA Mitgliedern!
Die Beiträge der AKW-Betreiber in die Fonds bleiben aber zu tief. Mit der Kostenstudie 2016 wurden die Beiträge provisorisch auf einen Drittel gesenkt, und diese werden heute gut verdoppelt. Das ist immer noch weniger als zuvor, und kein Grund für die AKW-Betreiber, zu jammern.
Wir können den Bundesrat loben für die Senkung der angenommenen Anlagerendite der Fonds. Die vorher angenommen „Selbstfüllung“ der Fonds durch die Rendite wird dadurch auf ein realistischeres Mass reduziert.
Lobenswert ist auch, dass neu zwei Drittel der Mitglieder der Fondsverwaltung unabhängig sein müssen, das sind neu nicht mehr nur die AKW-Betreiber und ihnen nahestehende Personen.
Neu muss bei einer Unterdeckung der Fonds von den AKW-Betreibern nachgezahlt werden, neu dürfen rechnerisch „zuviel“ einbezahlte Beiträge nicht mehr zurückgefordert werden, die bleiben in den Fonds drin, bis ein AKW stilllgelegt und entsorgt ist.
Beim neuen Berechnungsmodell fordern wir, dass mit den richtigen Annahmen gerechnet wird. Dazu gehört, dass die Beiträge innert 50 Jahren Betriebsdauer vollständig im Fonds vorhanden sein müssen – das wird nicht erfüllt.
Und dass die reale Teuerung von 4,5% zugrunde gelegt wird, der durchschnittlichen Kostensteigerungen in diesem Bereich in den letzten 16 Jahren. Das wird erst recht nicht erfüllt mit der nicht nachvollziehbaren Festlegung der angenommenen Teuerung auf 0,5%.
Dieser Unterschied von 4% ist riesig!
Müssten die heute noch fehlenden 7.971 Milliarden der vom UVEK geschätzten 12.747 Milliarden CHF Entsorgungskosten innert 20 Jahren vorhanden sein, dann müssten die AKW Betreiber bei einer Teuerung von 4.5% über 20 Jahre verteilt noch 20.894 Milliarden CHF einzahlen. Bei einer Teuerung von 0.5% sind es nur noch 4.886 Milliarden CHF, 16 Milliarden oder viermal weniger.
Abstossend ist die heutige Reaktion der AKW-Betreiber auf die neue Verordnung.
2012-2016 bezahlten sie 209,42 mio Franken pro Jahr in die Fonds. Mit der Kostenstudie 2016 wurde dieser Betrag auf provisorisch nur noch 72,28 mio Franken gedrittelt. Die heutigen 183,7 mio Franken sind immer noch weniger als vor 2016, und damit kein Grund zum Jammern.
Um es bildlich dazustellen:
Wenn der Vermieter den Mietzins versehentlich auf einen Drittel reduziert hat, kann der Mieter nicht klagen, wenn der Vermieter diesen Drittel-Mietzins wieder gut verdoppelt.
Dass nun Geld für den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion fehle, liegt wohl eher an den über 10 Milliarden Franken, die in den letzten Jahren in ausländischen Fossilkraftwerken und inländischen Atomkraftwerken verbrannt wurden, und nicht an 90 Millionen Franken jährlich, die so oder so zu bezahlen sind.
Um das bildlich dazustellen:
Der Ehemann sagt zu seiner Angetrauten, er habe ihr zum Hochzeitstag eine goldene Halskette schenken wollen, aber leider habe er mit dem Geld die Miete bezahlen müssen. Das ist die dümmstmögliche Ausrede, denn er wusste ja, dass die Miete zu bezahlen ist.
Dasselbe gilt für die AKW-Betreiber, die schon immer wussten, dass sie die Stilllegung und Entsorgung ihrer AKWs selbst finanzieren müssen. Ihnen wird nichts weggenommen, was ihnen danach für die erneuerbare Stromproduktion fehlen würde.