In der vom trinationalen Atomschutzverband TRAS, Greenpeace und der SES vorgebrachten Beschwerde wurde unter anderem bemängelt,
dass die zwei Reaktoren Beznau 1 und 2 die Erdbebennormen nicht einhalten würden,
dass der Bundesrat während des Gerichtsverfahrens schnell die Verordnung zu den Erdbebengrenzwerten geändert hatte,
und dass für den Sicherheitsnachweis zuwenig mögliche Fälle geprüft wurden.
Die ersten zwei Punkte wurden vom Bundesgericht nicht bestätigt, aber der dritte.
Zitat SES:
„Das Bundesgericht verlangt auch für die Störfallkategorie 2 einen «repräsentativen» Sicherheitsnachweis.
«Repräsentativ» kann nur bedeuten, dass ein solcher Sicherheitsnachweis Gefährdungen abdecken muss, welche die ganze Bandbreite zwischen dem 100- und dem 10’000-jährlichen Ereignis umfasst.
Das Ergebnis dieses Nachweises hätte nicht wesentlich anders ausfallen können als jenes von 2012 und hätte den Grenzwert von 1 mSv wohl sehr deutlich überschritten.
Davon geht implizit auch das Bundesgericht aus: «Dies gilt umso mehr, als (soweit ersichtlich) im Zeitpunkt der Einforderung des vorliegenden Sicherheitsnachweises nicht davon ausgegangen werden konnte, dass auch bei einem häufigeren Ereignis als demjenigen der Störfallkategorie 3 (…) der Dosisgrenzwert der Störfallkategorie 2 von 1 mSv eingehalten würde.»
Dies hätte zur unverzüglichen Ausserbetriebnahme des AKW Beznau führen müssen (Ausserbetriebnahmeverordnung). Nur weil ein solcher Nachweis wegen der rechtsverletzenden Unterlassung des ENSI fehlte, durfte das AKW Beznau bis heute in Betrieb bleiben. Das Bundesgericht stellt fest,
«das ENSI (hat) (…) seine ihm gesetzlich übertragene Aufgabe, als nukleare Aufsichtsbehörde darüber zu wachen, dass die nukleare Sicherheit bei den bestehenden Kernkraftwerken während der ganzen Laufzeit gewährleistet bleibt (…), ungenügend wahrgenommen und damit sein technisches Ermessen in bundesrechtswidriger Weise ausgeübt.»
Ruedi Rechsteiner, Vizepräsident der TRAS, sagte dazu:
«Die Unfälle von Tschernobyl und Fukushima haben die fatalen Folgen eines Versagens der Atomaufsicht aufgezeigt. Dieses Urteil belegt das Versagen des ENSI, geltendes Recht durchzusetzen.»
Nils Epprecht, Geschäftsführer der SES meinte:
«Durch die Verletzung seiner Aufsichtspflicht hat das ENSI der Axpo den jahrelangen Weiterbetrieb des AKW Beznau ermöglicht, statt es unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen. Das ist für die Betroffenen ungeheuerlich.»
Das Bundesgericht verlangt nun die Nachreichung eines neuen Sicherheitsnachweises an die Aufsichtsbehörde ENSI, der auch die oben erwähnten Fälle abdeckt.
Wir alle gehen davon aus, dass die Axpo diesen Nachweis nicht erbringen kann.
Dummerweise bleiben die Reaktoren Beznau 1 und 2 weiter in Betrieb, bis die Axpo nachweist, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist.
Ausser die Aufsichtsbehörde ENSI würde von noch nie gesehenem Mut gepackt, und würde die umgehende Stilllegung der Reaktoren Beznau 1 und 2 verfügen.