Revision SEFV

Die Vernehmlassung zur SEFV ist abgeschlossen.

565 oder 90% aller 630 Stellungnahmen stammen von NWA-Mitgliedern. Ihnen gehört unser grosser Dank! Noch hat der Bundesrat die neue Verordnung nicht erlassen. Wir werden darüber informieren, sobald sie vorliegt.

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Wenn beim Atomstrom die Kostenwahrheit nicht durchgesetzt wird können die Schweizer AKWs noch ewig weiterbetrieben werden. Unser Bundesrat unterstützt das mit seiner Verordnung zu den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. In dieser soll den AKW-Betreibern ermöglicht werden viel Geld zu sparen, indem viel zu tiefe Beiträge in die Fonds eingezahlt werden müssen.

Die Details der Verordnung zählen
Beim Stilllegungsfonds ist die Lage klarer als beim Entsorgungsfonds, weil bei der Berechnung von einer Betriebsdauer eines AKWs von 50 Jahren ausgegangen wird. Das heisst, für die Stilllegung und den Rückbau von Mühleberg, Beznau 1 und 2 fehlen nur ein paar hundert Millionen. Eine machbare Aufgabe.
Ganz anders sieht das im Bereich der Entsorgung aus. Hier sind die Kostenschätzungen am stärksten gestiegen, hier ist die Unsicherheit immer am grössten, denn wir wissen heute noch nicht, wie eine Langzeitlagerung aussehen wird.

Lange Fristen, tiefe Teuerung
Der Bundesrat löst dieses Problem in seiner Verordnung zu den Fonds im Sinne der AKW-Betreiber:
Weil die Endlager für den Atommüll erst im Jahr 2100 verschlossen werden sollen, also in 82 Jahren, findet der Bundesrat, dass die AKW-Betreiber noch lange Zeit haben mit ihren Einzahlungen in den Entsorgungsfonds.
Als ob es Alpiq, Axpo und BKW in 82 Jahren noch geben würde!
Noch gewagter ist die Annahme, dass die Kostensteigerung für die Entsorgungskosten, die in den letzten sechzehn Jahren bei 4.5% lag, plötzlich nur noch 0.5% betragen soll.

Wirkung berechnet
Wir haben die Wirkung dieser zwei Hebel berechnet.
Müssten die heute noch fehlenden 7.971 Milliarden der vom UVEK geschätzten 12.747 Milliarden CHF Entsorgungskosten innert 20 Jahren vorhanden sein, dann müssten die AKW Betreiber bei einer Teuerung von 4.5% über 20 Jahre verteilt noch 20.894 Milliarden CHF einzahlen. Bei einer Teuerung von 0.5% sind es nur noch 4.886 Milliarden CHF, 16 Milliarden weniger.
Oder umgekehrt formuliert: Im Vergleich zur beobachteten Kostensteigerung der letzten sechzehn Jahre schenkt der Bundesrat den AKW Betreibern Beiträge in Höhe von 16 Milliarden CHF.
Noch absurder wird es, wenn die Beitragszeit auf 82 Jahre ausgedehnt wird. Dann überwiegt die Wirkung der Rendite auf den Fondsgeldern die Teuerung, und die AKW-Betreiber würden jedes Jahr noch Geld aus dem Entsorgungsfonds zurück erhalten. Das zeigt deutlich auf, wie wirklichkeitsfremd die Annahmen von 0.5% Teuerung und die vielen Jahrzehnte Einzahlungsfrist sind.
Daher ist es uns auch ein Anliegen die Beitragszahlungen auf 20 Jahre zu beschränken und sie nicht soweit in die Zukunft zu verschieben, dass die AKW-Betreiber wegen der angenommenen wundersamen Geldvermehrung gar nichts mehr in den Fonds einzahlen müssen. Zudem ist die Chance grösser, dass die AKW-Betreiber innerhalb der nächsten 20 Jahre überhaupt noch existieren.

Beteiligt euch an der Vernehmlassung
Deshalb: Beteiligt euch bitte an der Vernehmlassung zur Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung. Das geht entweder gleich hier via online Formular (ganz unten auf der Seite) oder natürlich auch per Post. Entweder mit einer selbst formulierten Stellungnahme oder mit unserer Vorlage.

Die Frist zur Eingabe der Vernehmlassungsantwort ist der 18.03.2019.

Dokumente & Weitere Informationen:
Vorlage Vernehmlassungsantwort SEFV (11.12.2018)
Berechnung des Entsorgungsfonds auf 20 Jahre (11.12.2018)
Bundesrat startet Vernehmlassung zur Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
Laufende Vernehmlassungen UVEK (Abschnitt Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung)
Stellungnahme Schweizerische Energie-Stiftung
Medienmitteilung Schweizerische Energie-Stiftung
Dossier Atommüllkosten Schweizerische Energie-Stiftung

Online Formular:

Vernehmlassungsantwort zur Revision der SEFV

Die Petition ist beendet.

Enddatum: Mar 18, 2019

Gesammelte Unterschriften: 129

129 Unterschriften